Kommunalwahl 2020
Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und in der Regel auch die ersten Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt. Die letzten Landkreis- und Gemeindewahlen fanden am 15. März 2020 statt. Auf dieser Seite finden Sie alle Ergebnisse der Abstimmungen sowie weitere Informationen und Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2020.
Die Gemeindewahl
Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße setzt sich der Gemeinderat aus 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder zusammen. In den Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München werden 24 Gemeinderatsmitglieder gewählt. Der Gemeinderat besteht aus dem ersten Bürgermeister und den Gemeinderatsmitgliedern.
Bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder haben die Wähler in der Regel so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Dabei besteht die Möglichkeit des Kumulierens, d.h. einzelnen sich bewerbenden Personen können bis zu 3 Stimmen gegeben werden. Daneben können die Wähler panaschieren, d.h. die Stimmen können auf sich bewerbende Personen verschiedener Listen verteilt werden.
Bei der Wahl des ersten Bürgermeisters haben die Wähler eine Stimme.
Voraussetzungen – Wahlrecht und Wählbarkeit
Wählen können grundsätzlich alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mind. 2 Monaten in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer zum Gemeinderatsmitglied gewählt werden will, muss am Wahltag Unionsbürger sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und grundsätzlich seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung haben, die nicht seine Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben sich im Wahlkreis gewöhnlich aufhalten.
Zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann auch gewählt werden, wer weder eine Wohnung noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde hat. Bei berufsmäßigen ersten Bürgermeistern gibt es jedoch eine Höchstaltersgrenze von 67 Jahren. Weder bei der Wahl zum Gemeinderatsmitglied noch bei der Wahl zum Bürgermeister darf ein Wählbarkeitsausschluss vorliegen.
Die Landkreiswahl
Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Landkreisgröße werden 50 bis 70 Kreisräte gewählt.
In den Kreistag des Landkreises München werden 70 Kreisräte gewählt. Der Kreistag setzt sich aus dem Landrat und den Kreisräten zusammen.
Bei der Wahl der Kreisräte haben die Wähler in der Regel so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Dabei besteht die Möglichkeit des Kumulierens, d.h. einzelnen sich bewerbenden Personen können bis zu 3 Stimmen gegeben werden. Daneben können die Wähler panaschieren, d.h. die Stimmen können auf sich bewerbende Personen verschiedener Listen verteilten werden.
Bei der Wahl des Landrats haben die Wähler eine Stimme.
Voraussetzungen – Wahlrecht und Wählbarkeit
Wählen können grundsätzlich alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mind. 2 Monaten im Landkreis München mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer zum Kreisrat gewählt werden will, muss am Wahltag Unionsbürger sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben, darf nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein und muss grundsätzlich seit mindestens drei Monaten im Landkreis eine Wohnung haben, die nicht seine Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben sich im Wahlkreis gewöhnlich aufhalten.
Zum Landrat kann gewählt werden, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die die Altersgrenze von 67 Jahren nicht erreicht hat.
Weitergehende Informationen zur Kommunalwahl
Bekanntmachungen der Gemeinde
2020
Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses
Bekanntmachung abschließendes Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl 2020
Bekanntmachung abschließendes Wahlergebnis der Gemeinderatswahl 2020
Bekanntmachung zur Stichwahl des Landrats am 29. März 2020
Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses
Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, Kreistags, ersten Bürgermeisters und Landrats
Anlage Nr. 1 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats (CSU)
Anlage Nr. 3 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats (SPD)
Anlage Nr. 4 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats (FDP)
Anlage Nr. 5 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für den Wahl des Gemeinderast (VFW)
Anlage Nr. 6 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats (JU)
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen
2019
Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterschtützungslisten
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses über die eingereichten Wahlvorschläge
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats
Bekanntmachungen des Landratsamtes München
2020
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Landratsamtes München.
Ansprechpartner
Für Fragen rund um die Themen Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen, Briefwahl wenden Sie sich gerne an:
Frau Hintzen
Tel. 089 90909-2104