Besoldung der kommunalen Mandatsträger
Erster Bürgermeister
Besoldung
Gemäß Artikel 45 Absatz 2 i. V. m. der Anlage 1 (zu Art. 45 Abs. 2) KWGB sind erste Bürgermeister bei einer Einwohnerzahl von 10.001 bis zu 15.000 in B2 einzugruppieren. Die Gemeinde Kirchheim b. München hat derzeit rund 13.000 Einwohner.
Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim b. München wurde gemäß dem bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) mit Gemeinderatsbeschluss vom 11.05.2020 in der Besoldungsgruppe B2 eingruppiert. Die Brutto-Besoldung beträgt 7.865,17 Euro.
Dienstaufwandentschädigung
Gemäß Art. 46 i. V. m. der Anlage 2 (zu Art. 46 Abs. 1) KWBG hat der Beamte auf Zeit (Wahlbeamte) für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung Anspruch auf eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung.
Die Dienstaufwandsentschädigung des Ersten Bürgermeisters wurde durch Gemeinderatsbeschluss vom 11. Mai 2020 auf 798,47 Euro monatlich festgesetzt.
Diese Pauschale wird verwendet für Kosten, die im Rahmen der repräsentativen Pflichten anfallen, z.B. Kleidung, Spesen, Eintrittsgelder bei Veranstaltungen, Essenseinladungen etc.
Weitere Vergütungen
- Vorsitzender des Zweckverbandes „Staatliche weiterführende Schule im Osten des Landkreises München: monatlich 161 Euro
- Vorsitzender des Schulverbandes Mittelschule Kirchheim-Feldkirchen-Aschheim: pro Sitzung 80 Euro
- Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens VE München-Ost: monatlich 40 Euro
- Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der AFK Geothermie GmbH: pauschal jährlich 3.000 Euro
- Verbandsversammlung Volkshochschule im Osten des Landkreises München: monatlich 40 Euro
- stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der Collegium 2000 gGmbH: pro Sitzung 40 Euro
- Aufsichtsrat der Kirchheim 2024 GmbH: pro Sitzung 200 Euro
- Stellvertretender Verbandsvorsitzender des Zweckverbands kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern: monatlich 333 Euro
- Seminarreferent bei der Hanns-Seidel-Stiftung e.V.: pro Veranstaltung 250 Euro
Kreistag
Jedes Kreistagsmitglied erhält folgende Aufwandsentschädigung: 105 Euro monatlich plus 60 Euro Technikpauschale und 75 Euro Sitzungsgeld.
Zudem werden Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz erstattet. Rechtsgrundlage dafür ist die vom Kreistag des Landkreises München erlassene Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonstiger ehrenamtlich tätiger Bürger/Bürgerinnen (Entschädigungssatzung) vom 01.10.2014
Weitere Bürgermeister
Die weiteren Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim b. München erhalten folgende Bezüge:
- Der zweite Bürgermeister erhält 12,5 % des monatlichen Grundgehalts und der Aufwandentschädigung des ersten Bürgermeisters.
- Die dritte Bürgermeisterin erhält 7,5 % des monatlichen Grundgehalts und der Aufwandsentschädigung des ersten Bürgermeisters.
Gemeinderat
Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für die notwendigen Teilnahmen an Sitzungen des Gemeinderats, eines Ausschusses oder einer Arbeitsgemeinschaft 40 Euro je Sitzung und eine monatliche Technikpauschale in Höhe von 30 Euro.
Das gleiche gilt für die Teilnahme an Sitzungen von Zweckverbänden, Vereinen und anderen Organisationen, wenn diese hierfür keine Entschädigung gewähren und die teilnehmenden Gemeinderatsmitglieder durch Gemeinderatsbeschluss als Vertreter des Gemeinderates bestellt worden sind.