Neue Bäume für Kirchheim – Förderung von Baumpflanzungen.
Zur Aufwertung der Lebensqualität im Gemeindegebiet wird auch im Jahr 2023 die Pflanzung von Bäumen im eigenen Garten und auf Grünflächen von Siedlergemeinschaften wieder durch die Gemeinde unterstützt.
Bäume sind Lebewesen, die unsere Umwelt enorm bereichern. Sie leisten gerade in besiedelten Räumen einen wesentlichen Beitrag zur Klimaverbesserung. Bäume sind Sauerstoffproduzenten, sie filtern Staub und Abgase aus der Luft, sie sorgen für Lärm- und Sichtschutz, sie setzen die Windgeschwindigkeit herab und vieles mehr. Gleichzeitig sind sie Lebensraum für Singvögel, Insekten und Kleinsäuger.
Wer in diesem Jahr also plant einen Baum zu pflanzen, kann vom Förderprogramm der Gemeinde profitieren. Es werden unter bestimmten Voraussetzungen 50 % der Kosten erstattet. Für Obstbäume gilt ein Zuwendungssatz von maximal 40,00 € je Baum, für andere heimische Laubbäume maximal 200,00 € je Baum.
Für Fragen steht Ihnen auch gerne das Umweltamt der Gemeinde unter den Telefonnummern 089 90909 – 3404 und – 3406 zur Verfügung.
Zum Schutz und Erhalt der Bäume in der Gemeinde Kirchheim ist seit dem 30.06.2022 eine Baumschutzverordnung in Kraft getreten.
Nach dieser Verordnung sind alle Laubbäume und alle heimischen, standortsgemäßen Nadelbäume, welche einen Umfang von 60 cm und mehr haben (in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden) unter Schutz gestellt und dürfen ohne Genehmigung nicht entnommen werden. Bitte beachten Sie, dass ungenehmigte Baumfällungen Ordnungswidrigkeiten darstellen und mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.