Rathaus-Online
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- Impressum.

Termine:
Mo., 21.05.2012, 19:00
Gemeinderat
Hauptverwaltungs- u. Sozialausschuss
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Di., 22.05.2012, 15:30
Gemeinderat
Aufsichtsratsitzung Pflegestern
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Mi., 23.05.2012, 18:00
Gemeinderat
Rechnungsprüfungsausschuss
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Mo., 11.06.2012, 19:00
Gemeinderat
Gestaltungs-, Planungs- und Bauausschuss
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Mo., 18.06.2012, 19:00
Gemeinderat
Gemeinderatsitzung
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Übersicht ->
An-/ Ab-/ Ummeldung von Entsorgungsbehältern


- Verpflichtend pro Grundstück ist eine zugelassene Restmüllnormtonne (DIN-Norm) (Anschlusszwang § 5 der Abfallsatzung. Das Restmüllgefäß ist vom Anschlusspflichtigen zu kaufen.
- An- und Ummeldungen der Restmülltonne können nur vom Objekteigentümer beantragt werden und müssen schriftlich (oder per Fax) im Steueramt des Rathauses oder Umweltamt erfolgen. Für Restmülltonnen ist dies jeweils zum Ersten des Monats möglich.
- Die Anmeldung zur Biotonne ist jederzeit möglich. Das Biotonnengefäß stellt in der Regel die Gemeinde zur Verfügung. Eigene Müllnormgefäße (80 l und 120 l) können mit braun gestrichenem Deckel als Biotonne verwendet werden. Eigene Biotonnen sind ebenfalls anzumelden.
- Tonnengemeinschaften sind bei Restmüll- und Biomülltonnen in unmittelbarer Nachbarschaft möglich.
- An-/ Ummeldeformular zum Herunterladen: Restmüll, Biomüll
